Bewerbung für die 16. brau.ART
Die brau.ART ist eine jährlich stattfindende kuratierte Ausstellung für zeitgenössische Kunst. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die 16. Ausgabe, die vom 13. bis 28. September 2025 in der Alten Schultheißbrauerei in Dessau-Roßlau stattfinden wird.
Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst und Design sind aufgerufen, sich mit dem Thema kunst:stoff auseinander zu setzen.
Bewerbungen sind ausschließlich über das folgende Online-Formular möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2025, 24 Uhr.
Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Die brau.ART ist eine jährlich stattfindende kuratierte Ausstellung zeitgenössischer Kunst von Künstler/innen des brau.ART e. V. sowie von Gastkünstler/innen.
Veranstalter der Ausstellung ist der brau.ART e. V. Dessau. Der Verein arbeitet gemeinnützig und ist im Vereinsregister eingetragen. Er verfolgt satzungsgemäß primär den Zweck, Kunst und Kultur in der Region Dessau-Roßlau und im Land Sachsen-Anhalt zu fördern und dadurch einen Beitrag zur kulturellen Bildung zu leisten.
Die Ausstellung findet in der Regel in der Alten Schultheißbrauerei in Dessau-Roßlau statt.
2. Teilnahmebewerbung
Um eine Teilnahme an der brau.ART können sich
bildende Einzelkünstler/innen oder
Künstlergruppen / Künstlerkollektive
mit Arbeiten der Bildenden Kunst, insbesondere der Kunstrichtungen:
Malerei und Illustration
Grafik und Design
Fotografie
Video-, Sound- und Multimediainstallation
Bildhauerei und Holzgestaltung
bewerben.
Künstler/innen erklären ihre Absicht zur Teilnahme durch elektronische Einsendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Bewerbungsformulars (siehe unten). Durch Absenden erkennen Bewerber/innen zugleich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Bewerber/innen garantieren ferner, dass die auszustellenden Werke weder Persönlichkeitsrechte verletzen, noch sonstige rechtliche Beanstandungen begründen und dass sie/er Urheber/in dieser Werke sind. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung zur Ausstellung.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.06. des Jahres, 24 Uhr. Es gilt der Zeitpunkt des Bewerbungseingangs.
3. Auswahl der Teilnehmer/innen
Künstler/innen des brau.ART e. V. haben, soweit sie die Bedingungen unter Ziffer 2. erfüllen, einen Anspruch auf Teilnahme an der Ausstellung.
Über die Teilnahme von Gastkünstler/innen entscheidet eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Vereins und ggf. vom Verein benannten Personen zusammensetzt. Unter allen Bewerber/innen wird eine Auswahl mit dem Ziel getroffen, eine ausgewogene Mischung von Exponaten und Künstlern zu präsentieren. Die Entscheidung über die Zulassung wird voraussichtlich bis Ende Juni eines jeden Jahres getroffen.
Bei Rücktritt einer Künstlerin / eines Künstlers kann durch die Jury aus allen Bewerbungen eine/r Künstler/in zur Teilnahme nachträglich zugelassen werden.
Eine rechtliche Überprüfung der Juryentscheidung ist ausgeschlossen.
Jede/r Künstler/in schließt mit dem Veranstalter vor Beginn der Ausstellung einen Ausstellungsvertrag, der ein Werkverzeichnis der auszustellenden Arbeiten enthält. Ohne Abschluss des Vertrages ist eine Teilnahme an der Ausstellung nicht zulässig.
4. Verwertung / Freigabe
Der/die Künstler/in erklärt sich mit Absenden der Bewerbung damit einverstanden, dass der Veranstalter die für Ausstellungsflyer und den Katalog zur Verfügung gestellte Daten und Bilder für eigene Werbezwecke jeglicher Art und jeglichen Mediums für Promotion der brau.ART kostenlos nutzen darf.
Außerdem ist der/die Künstler/in damit einverstanden, dass der Veranstalter oder ein vom Veranstalter beauftragter Dritter Video- und Fotoaufnahmen zum Zweck der internen Dokumentation, sowie für die Veranstaltung notwendige werbetechnische Nutzung (in diesem Falle: Videos und Fotos auf den Kanälen des Veranstalters, sowie Videos und Fotos für eine pressetechnische Nutzung im Kontext der durchgeführten Veranstaltungen in On- und Offline Medien) aufzeichnet oder aufzeichnen lässt.
Während der Veranstaltungen gibt es kein generelles Dokumentationsverbot. Der/die Künstler/in hat die Gewährung des Rechts auf Bild und Ton gegenüber Besucher/innen der Veranstaltung selbst zu kontrollieren.
5. Logistik
Der/die Künstler/in hat die auszustellenden Arbeiten bis spätestens 3 Tage vor Ausstellungsbeginn in einwandfreiem Zustand der Ausstellung zu überlassen und nach Vorgabe der Kurator/innen zu installieren.
Die ausgestellten Arbeiten dürfen vor Beendigung der Ausstellung nicht geräumt werden.
Der/die Künstler/in verpflichtet sich, die nicht verkauften Arbeiten nach der Finissage, spätestens am ersten Werktag danach selbstständig abzuhängen und mitzunehmen.
Der Transport der auszustellenden Arbeiten zum Ausstellungsort und die dabei anfallenden Kosten übernimmt der/die Künstler/in. Gleiches gilt für den Rücktransport der nicht verkauften Arbeiten.
6. Leistungen der Aussteller/innen
Der/die Künstler/in verpflichtet sich
zur Entrichtung einer Teilnahmegebühr in Höhe von 100 Euro, sofern er/sie kein Mitglied im brau.ART e. V. ist; Schüler/innen, Auszubildende, Student/innen und Empfänger/innen von Sozialleistungen nach SGB II oder XII (Nachweis erforderlich) entrichten eine Gebühr in Höhe von 50 Euro; die Gebühr wird am 01.08. des jeweiligen Ausstellungsjahres fällig.
beim Auf- und Abbau seiner/ihrer Werke anwesend zu sein
sich an Aufsichten während der Ausstellung zu beteiligen
im eigenen Umfeld für die Ausstellung zu werben
die Ausstellung nur mit den im Werkverzeichnis des Ausstellungsvertrages aufgeführten Werken zu den dort ausgewiesenen Verkaufspreisen zu bestücken
sich beim Aufbau und der Ausgestaltung der Ausstellung an die Vorgaben der Kurator/innen zu halten.
7. Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich
zur Organisation der Ausstellung
alle ausgestellten und in der Werkliste aufgeführten Kunstwerke angemessen zu versichern
zur gezielten Werbung in einschlägigen Medien, einschließlich der Gestaltung und des Drucks von Plakaten, Flyern und Einladungskarten
zum Druck eines Ausstellungskatalogs; jede/r Künstler/in erhält ein kostenfreies Exemplar
zur Gestaltung eines Rahmenprogramms.
8. Verkauf und Provision
Ausgestellte Arbeiten dürfen während der Ausstellung verkauft werden. Der/die Künstler/in gewährleistet Verkaufspreise analog der Werkliste des Ausstellungsvertrages (inkl. MwSt.).
Die Verkaufsverhandlungen werden vom Künstler/der Künstlerin selbst geführt. Für den Fall der Abwesenheit des/der Künstler/in kann nur mit dessen/deren Einwilligung ein Mitglied des Kurator/innen-Teams oder der Veranstalter selbst die Verkaufsverhandlungen übernehmen.
Beim Verkauf eines seiner/ihrer Arbeiten hat der/die Künstler/in eine Verkaufsprovision in Höhe von 20 Prozent der Nettoverkaufssumme an den Veranstalter abzuführen. Für Mitglieder des brau.ART e. V. entfällt die Provision.
Nach Beendigung der Ausstellung, jedoch spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Ausstellungsjahres, hat der/die Gastkünstler/in dem Veranstalter ohne Aufforderung ein Verzeichnis der veräußerten Arbeiten zu übersenden. Die Provision ist zum gleichen Datum auf das Vereinskonto des Veranstalters zu überweisen.
brau.ART e. V.
Download
Allgemeine Teilnahmebedingungen der brau.ART Dessau (pdf; 175 KB)
Bewerbungsformular
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
brau.ART e. V. Dessau