Leistungen der Gastkünstler/innen
Gastkünstlerin/Gastkünstler verpflichten sich mit Unterzeichnung des Vertrages:
zur Entrichtung einer Teilnahmegebühr in Höhe von 60,00 Euro
zur Abgabe einer Provision in Höhe von 20 Prozent der Nettosumme bei Verkauf eines Ihrer Kunstwerke
zur Anwesenheit beim Auf- und Abbau der Ausstellung
nach Möglichkeit zur Beteiligung an Aufsichten während der Ausstellung
zur Überlassung von kostenlosen Fotos und Texten für Werbezwecke
Leistungen des Vereins
Im Rahmen der Vereinsarbeit erbringt der Verein folgende Leistungen:
Organisation der Ausstellung
gezielte Werbung in Print- und digitalen Medien, einschließlich der Gestaltung und des Drucks von Plakaten, Flyern und Einladungskarten
Druck eines Ausstellungskatalogs
Versicherung der Kunstwerke
Gestaltung eines Rahmenprogramms
Hinweis:
Sollte der Wunsch bestehen, an aufeinanderfolgenden Jahresausstellungen teilzunehmen, erfordert das eine Mitgliedschaft im Verein. Für Gastkünstlerinnen und Gastkünstler besteht jederzeit die Möglichkeit, die Mitglieder und die Arbeit des Vereins im Rahmen unserer Stammtische kennenzulernen (siehe auch unter Verein).